Seminare

Im Verkehr auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit müssen ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besuchen. Es beinhaltet Gruppengespräche und Beobachtungsfahrten. Bei Nichtbelegung eines Aufbauseminars innerhalb der vorgegebenen Frist droht der Führerscheinentzug.

Fahranfänger, die im Verkehr auffällig geworden sind (z.B. Bußgeld 40 Euro und mehr, Punkte, registriert beim KBA in Flensburg) müssen auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Wer daran nicht teilnimmt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen! Für alle, die auffällig geworden sind, verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre.

Das Aufbauseminar findet in unserer Fahrschule statt. Es umfasst 4 Seminarsitzungen zu 135 Minuten, dazu nach der ersten Sitzung Fahrproben (Beobachtungsfahrten), die in Gruppen mit mehreren Teilnehmern abgehalten werden. Das Aufbauseminar muss in einem Zeitraum von mindestens 14 Tagen und höchstens 4 Wochen abgehalten werden. Zum erfolgreichen Abschluss stellt der Leiter eine Bescheinigung aus, die der Behörde vorgelegt werden sollte.

Wer einzelne Sitzungen oder die Fahrprobe versäumt, kann leider keine Bescheinigung erhalten!

Sinn des Aufbauseminars ist es, dass die Teilnehmer/innen „durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten“ (§ 2 b StVG).

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Fahrerlaubnis auf Probe

Was sind „schwerwiegende Verkehrsverstöße“ (Katalog A)?

Zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen in Katalog A,
von denen bereits ein Verstoß zu Maßnahmen führt, zählen z.B. Verkehrsstraftaten wie

Auch die meisten Ordnungswidrigkeiten sind A-Delikte, z.B.

Was sind „weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße“ (Katalog B)?

Zu den Verkehrsverstößen, zu denen erst noch ein weiteres Delikt hinzukommen muss
(zwei Auffälligkeiten), damit Probezeit-Maßnahmen angeordnet werden, zählen z.B.